

Die Steuergesetze sind einem laufenden Wandel unterworfen. Wir bleiben für Sie am Ball und unterstützen Sie mit unserem Wissen.
Als freiwillige oder gesetzliche Revisionsstelle sorgen wir für eine korrekte und gesetzeskonforme Berichterstattung.
Gerne entlasten wir Sie durch Übernehmen von Unternehmensaufgaben. Nutzen Sie unser Know-How.
Fachkräfte temporär oder dauerhaft. Wir stellen Ihnen kurzfristig die stufengerechte Unterstützung zur Verfügung.
Das neue Aktienrecht, welches per 1. Januar 2023 in Kraft tritt, ermöglicht die Ausrichtung einer Zwischendividende (Art. 675a nOR) auf der Basis eines Zwischenabschlusses (Art. 960f nOR). Im Gegensat...
Nachfolgend finden Sie die neuen Kennzahlen AHV IV EO ALV BVG UVG, welche ab dem 01.01.2023 gültig sind. Bitte vergessen Sie nicht, die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem an...
Wir freuen uns Ihnen mitzuteilen, dass wir per 1. Januar 2023 die Frauenknecht Treuhand GmbH übernehmen dürfen. Das Team der Lenz Treuhand AG freut sich über den fachkundigen Zuwachs von Marco Frauenk...