Konsolidierung

Als Unternehmensgruppe kann es entscheidend sein, die Reportings und Berichte nicht nur pro Firma zu ermitteln, sondern auch konsolidiert als Unternehmensgruppe.

Das Schweizer Obligationenrecht sieht zudem eine Konsolidierungspflicht unter folgenden Bedingungen vor:

 

Wenn zwei der folgenden Grössen in mindestens einem der letzten zwei Jahre konsolidiert überschritten werden:

  • Bilanzsumme: CHF 20 Mio.
  • Jahresumsatz: CHF 40 Mio.
  • Mitarbeiter: 250

oder wenn:

  • qualifizierte Minderheiten dies verlangen
  • es für die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage erforderlich ist

Je nach Unternehmenszweck empfiehlt es sich, die Konsolidierung nicht nach «OR» zu erstellen, sondern nach einem anerkannten Standard wie Swiss GAAP FER oder anderen internationalen Standards.

 

Wir unterstützen Sie mit folgenden Dienstleistungen

  • Beratung und Machbarkeitsanalyse
  • Setup der Konsolidierung nach Ihren Bedürfnissen und dem gewünschten Rechnungslegungsstandard
  • Erstkonsolidierung auf den gewünschten Zeitpunkt
  • Folgekonsolidierungen
  • Einführung und Schulung bei Ihnen, damit Ihre Mitarbeiter den Prozess übernehmen können, sofern dies nicht fortführend durch uns gemacht werden soll
  • Erstellung oder Begleitung Ihrer Jahresrechnung inkl. Anhang nach Ihrem gewählten Standard

Unsere Lösung zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität von verschiedenen Ländern, Standards und Anforderungen aus.

Zudem ist im gleichen Arbeitsschritt eine Überleitung von einem lokalen Standard ein einen anderen Standard (z.B. Swiss GAAP FER) möglich.

Damit soll bei den einzelnen Gesellschaften nur minimal in funktionierende Rechnungswesenprozesse eingegriffen werden, um die Konsolidierung zu erstellen. Das Konsolidierungsinstrument steht Ihnen zur Nutzung kostenlos zur Verfügung.