Eingeschränkte Revision

Die eingeschränkte Revision ist eine schweizerische Sonderregelung und findet bei kleineren Unternehmen Anwendung (siehe Schwellenwerte).

Eine eingeschränkte Revision ist möglich, wenn eine Gesellschaft zwei der drei Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren unterschreitet.

 

Schwellenwerte

  • Bilanzsumme von 20 Millionen Franken
  • Umsatzerlös von 40 Millionen Franken
  • 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt

 

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Wahl, der für Ihre Unternehmung massgeschneiderten Revisionslösung.