Kennzahlen AHV IV BVG UVG 2017

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2. Januar 2017

Kennzahlen ab 01.01.2017

Informieren Sie sich über die neuen Kennzahlen, welche ab dem 01.01.2017 Gültigkeit erlangen. Für einen einfachen Überblick haben wir die wichtigsten Faktoren für Sie zusammengefasst. Gerne informiert Sie Ihr Ansprechpartner über die Einflüsse auf Ihre individuellen Bedürfnisse. Vergessen Sie nicht die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem (Basen) anzupassen.

Die Sozialversicherung-Kennzahlen ab dem 01.01.2017 haben sich zum 2016 nicht verändert. Lediglich der BVG Mindestzinssatz wurde durch den Bundesrat von bisher 1.25% auf 1.00% gesenkt.

AHV / IV

  • Max. AHV-Rente 28’200.-
  • Min. AHV-Rente 14’100.-
  • Max. AHV-Rente Ehepaare 42’300.-
  • Freibetrag für Rentner 16’800.-

AHV/IV/EO/ALV Beiträge

  • 10.25% AHV/IV/EO
  • 2.20% ALV bis AHV-Jahreslohn 148‘200.-
  • 1.00% ALV2 ab AHV Jahreslohn 148‘201.

Aufteilung 1/2 Arbeitnehmer & 1/2 Arbeitgeber.

AHV/IV/EO Beiträge (Selbständigerwerbende)

  • 9.65% Maximalsatz
  • Einkommensgrenze (min.) 9’400.- bis (max.)  56’400.-

BVG

  • Lohnmaximum 84’600.-
  • Max. versicherbarer Lohn 59’925.-
  • Min. koordinierter Lohn 3’525.-
  • Koordinationsabzug 24’675.-
  • Eintrittsschwelle 21’150.-
  • Mindestverzinsung 1.00%

Säule 3a

  • Maximal abzugsberechtigte Beiträge
  • mit 2. Säule bis zu 6’768.- pro Jahr
  • ohne 2. Säule 20% vom AHV-Jahreslohn bis max. 33’840.-
  • selbständig Erwerbende 20% vom AHV-Jahreslohn bis max. 33‘840.-

Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten welche eine Einzahlung in die Säule 3a bringt in unserem Beitrag.

UVG

  • Maximum 148‘200

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Autor:Alain Bienz
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