Kennzahlen AHV IV BVG UVG 2016

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28. Oktober 2015

Kennzahlen ab 01.01.2016

Informieren Sie sich über die neuen Kennzahlen, welche ab dem 01.01.2016 Gültigkeit erlangen. Für einen einfachen Überblick haben wir die wichtigsten Faktoren für Sie zusammengefasst. Gerne informiert Sie Ihr Ansprechpartner über die Einflüsse auf ihre individuellen Bedürfnisse. Vergessen Sie nicht die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem (Basen) anzupassen.

 

Ab dem 01.01.2016 für Sie gültig. Planen Sie die Anpassung der Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig.

 

AHV / IV

Max. AHV-Rente 28’200.-

Min. AHV-Rente 14’100.-

Max. AHV-Rente Ehepaare 42’300.-

 

AHV/IV/EO/ALV Beiträge

(1/2 Arbeitnehmer und 1/2 Arbeitgeber)

10.25% AHV/IV/EO

2.20% ALV bis AHV-Jahreslohn 148‘200.-

1.00% ALV2 ab AHV Jahreslohn 148‘201.-

 

BVG

Lohnmaximum 84’600.-

Max. versicherbarer Lohn 59’925.-

Min. koordinierter Lohn 3’525.-

Koordinationsabzug 24’675.-

Eintrittsschwelle 21’150.-

 

Säule 3a

Maximal abzugsberechtigte Beiträge

mit 2. Säule bis zu 6’768.- pro Jahr

ohne 2. Säule 20% vom AHV-Jahreslohn bis maximal 33’840.-

selbständig Erwerbende 20% vom AHV-Jahreslohn bis maximal 33‘840.-

Sie haben noch keine Einzahlung in Ihre Säule 3a getätigt und möchten mehr über die Vorteile und Möglichkeiten erfahren. Erfahren Sie mehr in unserem Beitrag.

 

UVG

Maximum 148‘200

 

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Autor:Maria Navarro
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