Neuerungen Sozialversicherungen per 01.01.2022

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21. Januar 2022

Nachfolgend finden Sie die neuen Kennzahlen AHV IV EO ALV BVG UVG, welche ab dem 01.01.2022 gültig sind. Bitte vergessen Sie nicht, die Kennzahlen und Schwellenwerte rechtzeitig in Ihrem Lohnsystem anzupassen.

AHV / IV / EO

Pro Jahr in CHF:

  • Max. AHV-Rente 28’680.-
  • Min. AHV-Rente 14’340.-
  • Max. AHV-Rente Ehepaare 43’020.-
  • Freibetrag für Rentner 16’800.-
  • Geringfügiges Entgelt 2’300.-

AHV/IV/EO Beiträge

  • 10.60% AHV/IV/EO

Aufteilung Arbeitnehmer & Arbeitgeber je ½ von 5.30%.

ALV Beiträge

  • 2.20% ALV 1 bis AHV-Jahreslohn 148‘200.-
  • 1.00% ALV 2 ab AHV Jahreslohn 148‘201.-

Aufteilung ½ Arbeitnehmer & ½ Arbeitgeber.

AHV/IV/EO Beiträge (Selbstständigerwerbende)

  • Beitragsskala 5.371% bis 10.00%
  • Einkommensgrenze (min.) 9’600.- bis (max.) 57’400.-
  • Mindestbeitrag CHF 503.-

AHV/IV/EO Beiträge (Nichterwerbstätige)

  • Mindestbeitrag CHF 503.-
  • Maximalbeitrag CHF 25’150.-

BVG

  • Lohnmaximum nach BVG 86’040.-
  • Max. versicherbarer Lohn nach BVG 60’945.-
  • Min. koordinierter Lohn 3’585.-
  • Koordinationsabzug 25’095.-
  • Eintrittsschwelle 21’510.-
  • Mindestverzinsung 1.00%

Säule 3a

Maximal abzugsberechtigte Beiträge:

  • mit 2. Säule bis zu 6’883.-
  • ohne 2. Säule 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 34‘416.-
  • Selbständigerwerbende 20% vom Erwerbseinkommen bis max. 34‘416.-

Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten, welche eine Einzahlung in die Säule 3a bringt in unserem Beitrag.

UVG

  • Max. versicherter Lohn 148‘200.-

Erhöhung Privatanteil Fahrzeug und Neuregelung FABI

Ab 2022 wird der Privatanteil von 0,8 auf 0,9 Prozent pro Monat bzw. von 9,6 auf 10,8 Prozent pro Jahr erhöht.

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Autor:Alain Bienz
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