Lenz Treuhand AG

ALV2 für das Jahr 2014

Hiermit möchten wir Sie kurz über die ALV2 Änderungen für das Jahr 2014 informieren

Im Jahr 2013 war dies so geregelt, dass der ALV2 Abzug von 126‘000 bis 315‘000 begrenzt war. Neu dagegen gibt es keine obere Grenze mehr. Dies bedeutet der ALV1 Abzug beträgt 2.20% bis 126‘000 wie bis anhin und neu beträgt der ALV2 Abzug 1% von 126‘000 bis unbegrenzt.

Beispiel  Arbeitnehmer:

A) Jahreslohn  96’000

( Verdienst im Monat nicht mehr als 10‘500, somit gibt es keine ProRata ALV2 Berechnung)

B) Jahreslohn 360‘000

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