Durch unsere langjährige Erfahrung in der Immobilienbuchhaltung beraten wir Sie im Aufbau oder in der Optimierung Ihres Buchhaltungsprozesses.

Die Buchhaltung als Kontrollinstrument

Die Buchhaltung ist Ihr wichtigstes Kontrollinstrument zur Überwachung Ihrer geschäftlichen Aktivitäten und dient in der Schweiz zudem als Grundlage für die Berechnung der direkten und indirekten Steuern. Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft, während wir Sie als professioneller Partner mit unseren Dienstleistungen unterstützen.

Unsere Gesetze und Rechnungslegungsvorschriften stehen im laufenden Wandel. Wir helfen Ihnen einen gesetzeskonformen und zukunftsgerichteten Jahresabschluss zu erstellen. Unser Ziel ist, dass Ihr Jahressabschluss einen sicheren Einblick in die wirtschaftliche Lage Ihrer Unternehmung vermittelt und zeitgleich den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit diesem Jahresabschluss gewähren Sie Ihren internen und externen Interessenten (Stakeholder) jederzeit einen zuverlässigen Einblick in die finanzielle Situation Ihrer Unternehmung.

Auch für Kunden, für welche wir die laufende Buchführung nicht verarbeiten, bieten wir die Möglichkeit, den Jahresabschluss durch uns erstellen zu lassen. Dies kann auch direkt an Ihrem eigenen System in Ihren Räumlichkeiten erfolgen. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen mit Wissen und dem nötigen Hilfsmittel gerne zur Verfügung.

Haben auch Sie Interesse, einen wesentlichen Teil der Buchführung selber zu übernehmen? Prüfen Sie unser Angebot zur Finanzbuchhaltung light. Wir sind sicher, auch für Sie ein optimales Paket schnüren zu können.

Benötigen Sie zusätzliche administrative Entlastung? Wir übernehmen Ihren Bedürfnissen entsprechend mögliche Aktivitäten im Bereich der Debitorenbuchhaltung.

Ab einem gewissen Volumen an Rechnungen ist der Einsatz einer Kreditorenbuchhaltung unabdingbar. In enger Abstimmung mit Ihnen verwalten wir Ihre Kreditoren und entlasten Sie in der Administration.

Lohnbuchhaltung und Administration effizient gestalten!

Durch unseren lokal betriebenen Daten-Server (Private Cloud) vereinfachen wir den Datenaustausch mit unseren Kunden und dies mit garantiertem Schutz. Wir setzen neue Massstäbe für Sicherheit und reduzieren Ihren Zeitaufwand für die Lohnbuchhaltung und die damit zusammenhängende Administration.

Ihre Mitarbeiter haben die Möglichkeit mit einem Login auf die Plattform James Lenz die Lohndaten und Abrechnungen jederzeit von überall einzusehen. Der Postweg für die Lohnbuchhaltung war gestern.

Gerne illustrieren wir Ihnen ein Beispiel der einfachen Zusammenarbeit mit uns. Haben Sie Fragen oder möchten sich den Prozess live anschauen, so vereinbaren Sie einen Termin und wir zeigen Ihnen die Vorteile in der Zusammenarbeit mit uns.

 

1. Mitarbeiterdaten / Stammdaten

Wir erstellen für Sie übersichtliche Personalstammblätter, die sämtliche relevanten Daten pro Mitarbeiter erfassen. Relevante Mutationen meldet der Mitarbeiter direkt in unserer Cloud und können so durch Autorisierte online bestätigt werden.

Wir sind für den Rest besorgt:

Wir garantieren einen Verschlüsselungsstandard, welcher auch für Banken gilt.

2. Lohnabrechnungen

War bis anhin der Prozess für die Mitteilung von monatlich/variablen Lohndaten umständlich? Mit unserer Lösung erledigen Sie dies von egal wo auf Knopfdruck.
Lassen Sie die Berechnung und Anpassungen unsere Sorge sein, wir kümmern uns um:

3. Lohnzahlung

Sie erfassen Zahlungen von Hand? Wir liefern eine elektronische Datei in Ihr Online Banking zur Freigabe durch Sie und garantieren eine reibungslose und pünktliche Lohnzahlung für die Mitarbeiter.

4. Versand der Abrechnungen

Sie versenden pro Jahr unzählige Lohnabrechnungen? Wir informieren Ihre Mitarbeiter per Mail, worauf diese Lohnabrechnungen mit dem sicheren Login direkt und von unserem lokalen Server abholen.

Wir stellen Ihnen unsere lokale Cloud kostenlos zur Verfügung.

Outsourcen Sie Ihre Lohnbuchhaltung zur Lenz Treuhand AG, einem kompetenten Treuhänder in ihrer Region.

Wir freuen uns auf Sie.

 

Durch den Einsatz der Wertschriftenbuchhaltung decken wir den zusätzlichen Informationsbedarf, welcher insbesondere  bei institutionellen Anlegern gefordert ist. Folgende Zusatzinformationen können unter anderem daraus gezogen werden

Mit der Finanzbuchhaltung light übernehmen Sie die Vorerfassung des Tagesgeschäftes. Ende Quartal oder Semester übermitteln Sie uns die Daten, welche wir prüfen und die notwendigen Anpassungen und Abschlussbuchungen vornehmen. Im Anschluss erhalten Sie die Daten zurück und sind damit stets auf dem aktuellen Stand Ihrer Finanzbuchhaltung.

Die Mehrwertsteuer (MWST) bilde ein zentrales Element der Buchhaltung. Für unsere Kunden erledigen wir auf Wunsch die MWST Abrechnungen. Zudem unterstützen wir Kunden in der Wahl der optimalen Abrechnungsmethode und beurteilen das konkrete und korrekte Vorgehen.

Es ist uns ein Anliegen unsere Kunden von Beginn weg korrekt beraten zu können. Wir empfehlen jedem Unternehmer regelmässig die Abrechnungsmethodik und die individuellen Geschäftsfälle zu überprüfen.

 

Unsere Dienstleistungen auf einen Blick

 

Allgemeine Steuerpflicht

Zur laufenden Prüfung gehört für uns auch das Beurteilen der Möglichkeit einer freiwilligen Unterstellung im Register der steuerpflichtigen Unternehmen. Durch eine freiwillige Unterstellung können Spätfolgen, wie beispielsweise aus Bezugssteuern, frühzeitig erkannt werden. Gerade Startups sollten die MWST von Beginn in den Fokus nehmen.

 

 

Steuerpflicht für ausländische Unternehmen

Mit der Teilrevision des Schweizer Mehrwertsteuer Gesetz tritt per 1.1.2024 eine wesentliche Änderung in Kraft. Zwecks Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit inländischer Unternehmen, sind jetzt auch ausländische Unternehmen in den Fokus genommen worden. Durch das Ausführen von Lieferungen in der Schweiz oder durch das Erbringen von Telekommunikations- und elektronische Dienstleistungen an Endverbraucher kann sich, sofern der weltweite Umsatz grösser CHF 100’000 ist, eine Steuerpflicht ab dem ersten Franken Umsatz ergeben. Kontaktieren Sie uns rechtzeitig, damit wir Sie auf dem Weg begleiten können.

Vereinfachte Abrechnung (Saldosteuersatz)

 

Das Schweizerische Gesetz kennt mehrere Vereinfachungen in der Abrechnungsmethodik. Mit dem Einsatz der Saldosteuersatz-Methode kann, sofern der Umsatz aus steuerbaren Leistungen jährlich nicht grösser als CHF 5.024 Mio. ist und im Zeitraum nicht mehr als CHF 108’000 Franken Steuern anfallen, ein für Ihre Branche massegebender Saldossteuersatz verwendet werden.