Lenz

Sozialversicherungen 2026 – alle Änderungen auf einen Blick

Ab dem 1. Januar 2026 treten mehrere wichtige Änderungen in den Schweizer Sozialversicherungen 2026 in Kraft. Die bedeutendste Neuerung betrifft die Einführung der 13. AHV-Altersrente. Zusätzlich wird die AHV-Beitragspflicht ausgeweitet und die EO schrittweise digitalisiert. Damit Sie den Überblick behalten, fassen wir nachfolgend alle relevanten Kennzahlen, Grenzwerte und Anpassungen für AHV, IV, EO, ALV, BVG, UVG und Säule 3a kompakt zusammen.

AHV-Grenzwerte 2026

Die AHV-Grenzwerte bleiben 2026 weitgehend stabil. Die folgenden Werte gelten weiterhin:

KennzahlWert 2026 (pro Jahr)
Max. AHV-RenteCHF 30’240.–
Min. AHV-RenteCHF 15’120.–
Max. AHV-Rente EhepaareCHF 45’360.–
Freibetrag für RentnerCHF 16’800.–
Geringfügiges EntgeltCHF 2’500.–

Beiträge AHV/IV/EO und ALV 2026

Die Beitragssätze für AHV/IV/EO bleiben unverändert. Insgesamt betragen sie weiterhin 10.60%. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber teilen sich diesen Satz zu gleichen Teilen von jeweils 5.30%.

Auch die ALV-Beiträge bleiben bestehen. Bis zu einem AHV-Jahreslohn von CHF 148’200.– beträgt der Satz 2.20%, ebenfalls hälftig aufgeteilt zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Für Selbstständigerwerbende gilt weiterhin die Beitragsskala zwischen 5.371% und 10.00%, abhängig vom Einkommen. Die Einkommensgrenzen reichen von CHF 10’100.– bis CHF 60’500.–. Der Mindestbeitrag beläuft sich auf CHF 530.–.

Nicht­erwerbstätige bezahlen ebenfalls mindestens CHF 530.– pro Jahr, wobei der Maximalbeitrag CHF 26’500.– beträgt.

13. AHV-Altersrente

Was ist die 13. AHV-Altersrente und wer hat Anspruch darauf?

Ab 2026 erhalten AHV-Rentnerinnen und Rentner erstmals eine 13. Altersrente. Sie entspricht einem Zwölftel der im Jahr 2026 bezogenen Monatsrenten (8.33%) und wird zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt. Anspruch hat nur, wer im Dezember tatsächlich eine AHV-Altersrente bezieht.

Wichtige Hinweise:

AHV 21 – Referenzalter

Wie bereits im entsprechenden Blogbeitrag beschrieben, erhöht sich das Referenzalter der Frauen schrittweise. Ab dem 1. Januar 2026 liegt es bei 64 Jahren und 6 Monaten. Dadurch wird die Angleichung an das Referenzalter der Männer weiter fortgesetzt.

AHV-Beitragspflicht für Kultur und Medien ab 2026

Die Kultur- und Medienbranche erhält ab 2026 eine deutlich stärkere soziale Absicherung. Viele Tätigkeiten sind kurzzeitig oder projektbezogen und führen häufig zu kleinen Einkommen. Damit diese Personen künftig bessere Rentenansprüche aufbauen, gilt für bestimmte Einsätze bereits ab dem ersten Franken Lohnauszahlung eine Beitragspflicht.

Was ändert sich für Angestellte?

Künftig werden auch Löhne unter CHF 2’500.– pro Jahr automatisch AHV-pflichtig, sofern sie in bestimmten Kultur- und Medienbereichen erzielt werden. Die bisherige Ausnahme, wonach geringe Einkommen nur auf Wunsch beitragspflichtig waren, entfällt für mehrere Branchen.

Zu den betroffenen Bereichen gehören unter anderem:

Durch diese Anpassungen verbessert sich der Schutz der Erwerbstätigen, die häufig unregelmässig oder projektorientiert arbeiten.

Was ändert sich für Selbstständigerwerbende?

Beim Beenden einer selbstständigen Tätigkeit entsteht oftmals ein Liquidationsgewinn, auf dem AHV-Beiträge geschuldet sind. Ab 2026 fallen keine Verzugszinsen mehr an, sofern:

Diese Änderung führt zu mehr Planungssicherheit und entlastet Selbstständigerwerbende bei der Aufgabe ihrer Tätigkeit.

EO – digitale Antragstellung

Ab Februar 2026 können Personen im Jugend+Sport-Bereich (J+S) ihre EO-Anträge erstmals digital einreichen. Im Verlauf des Jahres wird die digitale Eingabe auch auf Militärdienst, Zivildienst und Zivilschutz ausgeweitet.

Trotz der Digitalisierung bleibt die Papieranmeldung weiterhin möglich, sodass alle Versicherten flexibel bleiben.

BVG-Grenzwerte 2026

KennzahlWert 2026 (pro Jahr)
Lohnmaximum BVGCHF 90’720.–
Max. versicherbarer Lohn nach BVGCHF 64’260.–
Min. koordinierter LohnCHF 3’780.–
KoordinationsabzugCHF 26’460.–
EintrittsschwelleCHF 22’680.–
Mindestverzinsung1.25%

UVG-Grenzwerte 2026

KennzahlWert 2026 (pro Jahr)
Max. versicherter LohnCHF 148’200.–

Säule 3a – neue Einkaufsmöglichkeit und Maximalbeiträge 2026

Ab 2026 können erstmals Beitragslücken beglichen werden, die im Jahr 2025 entstanden sind. Weitere Informationen finden Sie im verlinkten Blogbeitrag.

Die Maximalbeiträge 2026 lauten wie folgt:

Fazit

Das Jahr 2026 bringt mehrere bedeutende Änderungen in den Schweizer Sozialversicherungen 2026. Besonders die Einführung der 13. AHV-Altersrente sowie die erweiterten AHV-Pflichten führen zu wichtigen Anpassungen, die Unternehmen und Privatpersonen frühzeitig berücksichtigen sollten. Darüber hinaus sorgen neue digitale Prozesse und zusätzliche Einkaufsmöglichkeiten in der Säule 3a für mehr Flexibilität.

Wenn Sie Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Sozialversicherungswerte 2026 benötigen, steht Ihnen unser Team gerne beratend zur Seite.

Exit mobile version