Ordentliche Revision

Eine Revisionsstelle ist für:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Kommandit-Aktiengesellschaften

sowohl Genossenschaften, Stiftungen und Vereine mit gewissen Ausnahmen vorgeschrieben.

Für kleinere Gesellschaften ist lediglich eine eingeschränkte Revision vorgesehen. Erfahren sie mehr auf unserer Seite.