Begrenzung Fahrtkostenabzug für Arbeitsweg

Zurück
11. Dezember 2015

Die Begrenzung des Fahrkostenabzuges stammt aus dem Finanzierungsteil der FABI-Vorlage, die am 9. Februar 2014 vom Volk mit 62 Prozent Ja Stimmen angenommen wurde.

Bei der Direkten Bundessteuer ist der Abzug auf maximal Fr. 3‘000 begrenzt. Die Maximal-Abzüge bei den Kantonen richten sich nach den entsprechenden Kantonalen Steuergesetzen, z.B. SG Fr. 3‘655 (GA 2. Klasse), AR Fr. 6‘000.

Für Mitarbeitende mit Geschäftsfahrzeugen kann die Begrenzung des Fahrkostenabzuges zur Mehrbelastung bei den Steuern führen. Der Arbeitnehmer muss wie bisher den Privatanteil von 9,6% des Kaufpreises als Einkommen versteuern. Neu wird  auch der Teil der Autokosten des unentgeltlichen Arbeitsweges, der über dem Maximalabzug liegt, mit der Einkommenssteuer belastet.

Dazu folgendes Beispiel nach den Ansätzen des Kantons SG und der DBST:

Begrenzung Fahrtkostenabzug für Arbeitsweg

Begrenzung Fahrtkostenabzug für Arbeitsweg

Wir beraten Sie gerne und suchen mit Ihnen die für Sie und den Arbeitnehmer beste Lösung.

Anbei eine Übersicht über die jeweiligen Kantone
(Stand: November 2015)

AI

Obergrenze bisher kein Thema

AG – Obergrenze CHF 6’000

Bereits einmal abgelehnt, neuer Vorschlag
Vorschlag RR

AR – Obergrenze CHF 6’000

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Rechtskräftig seit 01.01.2015

BE – Obergrenze CHF 6’700

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
beschlossen vom KR, Einführung 01.01.2016

BL – Obergrenze CHF 3’000

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR

BS – Obergrenze CHF 3’000

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR, Vorschlag WAK CHF 3’800

FR

Obergrenze bisher kein Thema

GE

Obergrenze bisher kein Thema

GL

Obergrenze bisher kein Thema

GR – Obergrenze CHF 9’000

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR

JU

Obergrenze bisher kein Thema

LU

Obergrenze abgelehnt

NE

Obergrenze in Prüfung

NW – Obergrenze CHF 6’000

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
beschlossen vom KR / Referendum am 15.11.2015

OW

Obergrenze abgelehnt

SG – Obergrenze CHF 3’655

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
beschlossen vom KR / Referendum am 15.11.2015

SH – Obergrenze CHF 3’000

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR

SO

Obergrenze abgelehnt

SZ

Obergrenze in Prüfung

TG – Obergrenze CHF 6’000

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
beschlossen vom KR / Referendum gescheitert, Einführung 01.01.2016

TI

Obergrenze bisher kein Thema

UR

Obergrenze bisher kein Thema

VD

Obergrenze bisher kein Thema

VS

Obergrenze bisher kein Thema

ZG – Obergrenze CHF 6’000

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR

ZH – Obergrenze CHF 3’000

Obergrenze beschlossen, beantragt oder im Parlament hängig
Vorschlag RR

 

Autor:Peter Lenz
Zurück